Für viele ist das Thema Passar noch immer komplex. Im folgenden Blog bringen wir Licht ins Dunkel und gehen auf einige Punkte und Fragen ein, die uns von Nutzern erreichen
Wie ist der Stand des Projektes?
Der Übergang zu Passar erfolgt in zwei Hauptphasen, die sich auf Export und Import beziehen:
- Passar 1.0 (Export) läuft seit März 2024 und ersetzt das NCTS-Verfahren.
- E-dec bleibt parallel zu Passar 1.0 bis 31.12.2025 aktiv.
- Passar 2.0 (Import) startet am 01.01.2025 mit einer Übergangsphase bis 31.10.2026.
Was ändert sich konkret
Die bedeutendste Umstellung für Unternehmen wird die Einführung des neuen ePortals sein. Bislang war eine Registrierung in der ZKV (Zollkundeverwaltung) erforderlich, um ein Zertifikat für die Kommunikation mit dem Zollserver zu erhalten. Künftig erfolgt dies über das ePortal, wobei die Kommunikation mittels API Tokens abgewickelt wird.
Diese Änderung führt zu einer Inkompatibilität zwischen den alten und neuen Verfahren. Die Verfügbarkeit der eVV hängt vom verwendeten Ausfuhrverfahren ab: Bei e-dec bleibt der ZKV-Prozess bestehen, während bei Passar die eVV ausschließlich über Chartera Output, ein Modul des ePortals, abrufbar sind.
Die eVV von Passar unterscheiden sich sowohl optisch als auch strukturell von den bisherigen. Sie bestehen nun aus einem einzigen PDF mit eingebettetem XML, was die Speicherung verschiedener Formate wie XML, SOAP, PDF und Protokoll überflüssig macht.
Zusammengefasst also:
- Neues ePortal ersetzt die Zollkundeverwaltung (ZKV).
- Kommunikation erfolgt über API-Tokens statt Zertifikate.
- Keine Kompatibilität zwischen altem und neuem Verfahren.
- e-dec-Anwender: Weiterhin ZKV-Prozess.
- Passar-Anwender: eVV via Chartera Output (ePortal)
- Neue eVV von Passar: Ein PDF mit eingebettetem XML.
Was müssen die Unternehmen tun?
Das Wichtigste ist die Registrierung im ePortal. Somit ist sichergestellt, dass auch eVV via Chartera Output abrufbar sind. Um auch mit dem neuen Verfahren die eVV automatisiert abzuholen, ist es erforderlich, den Softwareanbieter einzuladen und die entsprechenden Rechte zu erteilen. Somit kann der Softwareanbieter den API Selfservice aktivieren.
Somit also:
- Registrierung im ePortal.
- Erfassen der Firma und Aktivierung der Module.
- Aktivierung der Rechte und Übermittlung des Einladungscodes an den Softwareanbieter.
Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier als PDF zum Download.
Was können Sie von den Systemanbietern erwarten?
Ihr Softwareanbieter sollte beide Verfahren unterstützen und einen reibungslosen Übergang von e-dec zu Passar gewährleisten. Der genaue Zeitpunkt der Umstellung auf Passar ist flexibel, muss jedoch vor dem 31.12.2025 erfolgen.
Idealerweise sollten eVV-Exporte beider Verfahren in einer einheitlichen Benutzeroberfläche verwaltet werden. Bei Trade Monkey haben wir dies wie folgt umgesetzt:
- eVV-Passar aus Chartera Output können per „Drag & Drop“ hochgeladen werden.
- API-Keys ermöglichen den automatisierten Bezug der eVV (derzeit in der Testphase, bald verfügbar).
Zudem sollte Ihr Softwareanbieter das Management der API Keys übernehmen, einschließlich deren regelmässiger Aktualisierung (“Refresh”), um ein Verfallen zu verhindern.
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