Verstösst das Unternehmen gegen diese Vorschrift, fallen hohe Bussgelder oder auch Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren an. Dies unabhängig davon, ob der Verstoss fahrlässig oder vorsätzlich geschehen ist. Zur Rechenschaft wird hier die Geschäftsführung gezogen oder in manchen Fällen auch der Verantwortliche für den Export.
Um all dies zu verhindern, ist es wichtig, Sanktionslistenprüfungen durchzuführen. Wie Sie dies am besten machen, worauf Sie achten sollten und welche Software empfehlenswert ist, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Was sind Sanktionslisten?
Sanktionslisten sind Kataloge mit Unternehmen oder Personen, die bereits mit rechtlichen und wirtschaftlichen Beschränkungen geahndet wurden. Diese Listen finden sich in unterschiedlichen Sanktionsverordnungen wieder, Beispiele hierfür sind die Nr. 753/2011 (Taliban), Nr. 881/2002 (Al-Qaida) sowie Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus) der EU. Entstanden ist die Prüfung von Sanktionslisten nach dem Anschlag am 11. September 2001. Zu den Vorteilen dieser Listen gehören das Verhindern von Geldwäsche, die Identifizierung von Terrorismusfinanzierung sowie das Export Compliance Screening und die Backlist Prüfung. All diese Begriffe werden unter dem Titel Sanktionsprüfung zusammengefasst.
Generell ist jedes Unternehmen, das in der EU ansässig ist oder dort agiert, verpflichtet, interne Geschäftskontakte sowie Geschäftspartner nach den EU-Verordnungen und dem AWG (Aussenwirtschaftsgesetz) in regelmässigen Abständen zu prüfen. Ist das Unternehmen in internationale Geschäfte verwickelt, müssen diese gegebenenfalls mit weiteren Sanktionslisten, die über die Verordnungen der EU hinausgehen, geprüft werden. Die relevante Sanktionsliste ist dann je nach Geschäft unterschiedlich. Für Länder ausserhalb der EU gelten die Verordnungen des jeweiligen Landes oder auch die Beschlüsse der Vereinten Nationen. Für die Schweiz gilt beispielsweise das Schweizer Embargogesetz, die USA muss sich nach der sogenannten OFAC-Listensammlung richten, wobei in den Vereinigten Staaten nicht jeder Treffer gemeldet werden muss.
Als Unternehmer müssen Sie zu jeder Zeit sicherstellen, dass keiner Ihrer Geschäftspartner auf einer Sanktionsliste gelistet ist, ansonsten müssen Sie umgehend weitere Schritte einleiten. Dieser Partner darf weder finanzielle Zuwendung noch wirtschaftliche Ressourcen erhalten, weiterhin besteht bei jedem Treffer eine Pflicht zur Meldung an die zuständige Behörde. Deshalb sollten Unternehmer immer Wert auf eine fachgerechte und lückenlose Sanktionslistenprüfung legen, sei es im eigenen Interesse als auch im rechtlichen Sinne.
Wie funktioniert die Prüfung der Sanktionslisten?
Eine Sanktionslistenprüfung ist vor Finanztransaktionen, vor dem Einstellen neuer Mitarbeiter sowie bei jedem Versand einer Ware von Nöten. Ebenso wird sie erforderlich, wenn Sie mit einem Neukunden in Kontakt treten.
Hierbei wird jedoch unterschieden, ob die Prüfung manuell oder über eine Software getätigt wird. Für manuelle Prüfungen stehen die Sanktionslisten auf der Website des Justizportals des Bundes und der Länder zur Verfügung. Dort finden Sie Organisationen, Gruppen oder Personen, die laut der EU-Verordnung ein ausführliches Verfügungsverbot haben.
Die manuelle Prüfung ist deutlich aufwendiger und erfordert eine höhere Konzentration als die Prüfung mittels Software. Das Risiko für Fehler steigt. Mit dem immensen Datenaufkommen, das mit den vielen verschiedene Transaktionen einhergeht, ist es nahezu unmöglich, die permanente Kontrolle zu behalten. Für eine schnelle und unkomplizierte Prüfung empfiehlt sich deshalb eine Software.
Welche Vorteile hat das Trade Monkey Produkt Swiss Sanctions?
Um rechtssichere Firmenbeziehungen gewährleisten zu können, Sanktionsprüfungen belegbar durchführen zu können und Geschäftspartner effizient zu identifizieren, ermöglicht Ihnen Swiss Sanctions dank seines automatischen Screenings genau dies. Die Prüfung umfasst natürliche und juristische Personen und ermittelt ein mögliches Risiko für Sie und Ihr Unternehmen vollkommen automatisch.
Die Software verfügt über ein benutzerfreundliches und übersichtliches Interface und lässt sich einfach und intuitiv bedienen. Generell ist diese Art der Prüfung schneller und unkomplizierter als die manuelle Prüfung und es kostet Sie deutlich weniger Zeit und Geld.
Swiss Sanctions lässt sich mittels massgeschneiderter Schnittstellen an SAP sowie an viele weitere ERP-Systeme anbinden. So profitieren Sie jederzeit von einer reibungslosen Kommunikation.
Swiss Sanctions – so funktioniert die Software
Swiss Sanctions läuft automatisiert im Hintergrund. Der Adressabgleich erfolgt täglich unmittelbar nach der Erstellung und mit allen relevanten Listen, die sich jederzeit erweitern lassen. Bei einer kritischen Adresse alarmiert Swiss Sanctions Sie sofort per E-Mail, eine manuelle Kontrolle ist nicht notwendig.
Die verschiedenen Prüfkriterien können Sie manuell einstellen, diese sind zum Beispiel Token, Flugzeuge, Schiffe oder Personen. Eine Einzelprüfung ist zu jeder Zeit möglich und lässt Sie bei einem Treffer eine Einzelfallentscheidung durchführen. Alternativ sind Massenuploads möglich. Abweichungen von Sanktionslisten werden protokolliert, wobei Swiss Sanctions Duplikate erkennt. Ihnen und Ihrem Unternehmen wird somit das beste Ergebnis gewährleistet.
Swiss Sanctions übermittelt die Daten in das ERP-System verschlüsselt und in Echtzeit. Adressen werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten überprüft und im schlimmsten Fall blockiert. Hierbei benutzt die Software offene Standards, das heisst die Implementierung der Clientanwendungen oder der REST API ist nicht an ein bestimmtes System gebunden.
Profitieren auch Sie von Swiss Sanctions und verhindern Sie, dass Sie Kontakte mit gelisteten Geschäftspartnern führen. Die Strafen für einen Verstoss, die von sehr hohen Geldbussen bis zu einer zehnjährigen Haftstrafe reichen, sind zu hoch, um sie leichtfertig zu riskieren. Unsere Software ermöglicht Ihnen einen reibungslosen Ablauf, die Sanktionslistenprüfung erfolgt automatisch im Hintergrund und spart Ihnen somit Zeit, Kosten und Aufwand. Testen Sie unsere Demo Version und überzeugen Sie sich selbst!
Stellen Sie uns gerne all Ihre Fragen zur Prüfung der Sanktionsliste – wir beraten Sie gerne.