In den letzten Wochen sind die indirekten Sanktionen immer mehr in den Fokus gerückt.
Bis anhin war ein Unternehmen mit der Überprüfung der direkten Sanktionen relativ gut bedient. Das reicht aber für viele Geschäftstransaktionen nicht mehr aus.
Indirekte Sanktionen erfolgen dann, wenn ein Geschäftspartner durch Beteiligungen von sanktionierten Parteien (Firmen / Personen) einen gewissen prozentualen Anteil erreicht. Aktuell sind das in der EU 50 % oder mehr (kann sich jederzeit ändern). Die 50 % werden kumuliert betrachtet, das heisst, alle Beteiligungen von sanktionierten Inhaberschaften werden in der Summe bewertet. Details dazu finden Sie in der EU-Verordnung Nr. 833/2014 unter Artikel 5aa. Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen Russland zu übernehmen.
Durch unsere Partnerschaft mit Dow Jones sind wir in der Lage, auch Daten zu indirekten Sanktionen anzubieten und mit unserem Programm «Swiss Sanctions» abzubilden. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.