FAQ
Passar

FAQ Passar

Was genau ist Passar?

«Passar» ist der Name des neuen Warenverkehrssystems des BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) zur digitalen Abwicklung von Zollverfahren. Passar wird ab Juni 2023 schrittweise eingeführt. Bis Ende 2026 werden alle Prozesse im Zusammenhang mit Durchfuhr, Ausfuhr, Einfuhr, Spezialverzollungen und anderen Abgaben vereinfacht, harmonisiert und digitalisiert sein. Dies ist ein Hauptziel des Digitalisierungs- und Transformationsprogramms DaziT.

Was umfasst Passar 1.0?

Passar 1.0 ist die erste Version (Release 1.0) des neuen Warenverkehrssystems des BAZG. Es wird zunächst für Durchfuhr und Ausfuhr eingeführt. Passar implementiert das neue EU-Meldungsformat für Durchfuhr (NCTS Phase 5) und bringt im Vergleich zu den bestehenden Frachtsystemen NCTS und e-dec eine umfassende technologische Modernisierung mit sich. Die NCTS Übermittlung findet am 17.03.2024 statt.

Welche Unternehmen sind von Passar 1.0 betroffen?
  • Speditions- und Transportunternehmen
  • Zugelassene Empfänger (ZE) und Zugelassene Versender (ZV)
  • Schweizer Exporteure
  • Entwickler und Anbieter von Verzollungssoftware
Welche konkreten Änderungen bringt Passar 1.0 mit sich?
  • Die wichtigste Änderung betrifft den Transportprozess: Die Warenanmeldungen für Durchfuhr und Ausfuhr werden in Passar mit einer Transportanmeldung verknüpft, die Angaben zum Transportmittel enthält. Diese Verknüpfung ermöglicht die automatische Aktivierung der Warenanmeldungen an der Grenze.
  • Mit Passar 1.0 wird das Self-Care-Prinzip eingeführt, bei dem Kunden ihre eigenen Daten selbstständig erfassen und verwalten.
  • Die Nutzung von technischer B2B-Schnittstelle (API) erfolgt mittels digitaler Schlüssel (Tokens).
  • Benötigte Begleitdokumente können direkt in Passar übermittelt werden.
  • Veranlagungsverfügungen werden nur noch elektronisch bereitgestellt und können in Chartera Output (automatisch via B2B-Schnittstelle oder via ePortal) abgeholt werden.
  • Die übrigen Prozesse bleiben vorerst unverändert.
Ist der Wechsel zu Passar obligatorisch?

Ja, die bestehenden Frachtanwendungen NCTS und e-dec werden schrittweise ausser Betrieb genommen. Die Einführung von Passar ist an das europaweite Transit-Update (Phase 5) gekoppelt. Seit dem 18.März ist die Eröffnung von Durchfuhranmeldungen in NCTS nicht mehr möglich, und e-dec Export wird ende 2025 eingestellt.

Was sind die Kosten von Passar?

Das BAZG stellt das Warenverkehrssystem Passar kostenlos zur Verfügung. Bei Nutzung kommerzieller Verzollungssoftware können weiterhin Gebühren anfallen.

Wie Bereite ich mein Unternehmen auf Passar 1.0 vor?

Passar ist das neue elektronische System für die Zollabwicklung  der Eidgenössischen Zollverwaltung für den Datenaustausch. Teilweise erhalten Sie vom Spediteur die eVV im «Passar» Format. Um diese eVV Exporte über ihr elektronisches Firmenkonto mittels Chartera Output empfangen zu können ist eine Registrierung im ePortal notwendig:

  1. Anmelden: Loggen Sie sich bei Passar ein. Wenn Sie noch keinen Zugang haben, können Sie diesen einfach beantragen. https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/services/services-firmen/registrierung-firmen/onboarding.html
  2. Anleitung [Anleitung Onbarding Passar eVV Export] folgen

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