Der präferenzielle Ursprung von Waren muss durch geeignete Dokumente nachgewiesen werden, um von den Zollpräferenzen eines Freihandelsabkommens zu profitieren. In der Schweiz unterliegt dieser Nachweis den Bestimmungen der jeweiligen Freihandelsabkommen, die das Land mit seinen Handelspartnern abgeschlossen hat. Hier sind typische Methoden, um den präferenziellen Ursprung von Waren nachzuweisen:

1. Ursprungszeugnis:
Ein Ursprungszeugnis ist ein vom Ausführer ausgestelltes Dokument, das bestätigt, dass die exportierten Waren die Ursprungsregeln des Freihandelsabkommens erfüllen. Es enthält Details zu den Waren, ihren Ursprung und den angewendeten Ursprungsregeln. Das Zeugnis wird normalerweise vom Zollbehörden des Exportlandes oder von einer zugelassenen Stelle beglaubigt.

2. Lieferantenerklärung oder Ursprungserklärung:
Der Exporteur kann vom Lieferanten eine Erklärung einholen, die bestätigt, dass die gelieferten Materialien den Ursprungsregeln entsprechen. Diese Erklärung, auch als Ursprungserklärung oder Lieferantenerklärung bekannt, wird oft als Unterstützung für das Ursprungszeugnis verwendet.

3. Registrierung beim Zoll:
In einigen Fällen kann es erforderlich sein, sich beim Zoll zu registrieren, um als bevorzugter Importeur oder Exporteur behandelt zu werden. Diese Registrierung kann als Nachweis für den präferenziellen Ursprung dienen.

4. Statistische Wertnachweise:
Bestimmte Freihandelsabkommen akzeptieren auch statistische Wertnachweise als Nachweis für den präferenziellen Ursprung. Diese beinhalten Angaben zur Herstellung der Waren und können als Unterstützung für das Ursprungszeugnis dienen.

5. Eigene Unterlagen des Exporteurs:
Der Exporteur kann interne Unterlagen vorlegen, die den präferenziellen Ursprung der Waren belegen. Dies kann Produktionsaufzeichnungen, Rechnungen, Verträge und andere relevante Dokumente umfassen.

6. Präferenzabfrage (Origin Query):
Der Importeur kann den Zollbehörden des Einfuhrlandes eine Präferenzabfrage vorlegen, um zu bestätigen, dass die exportierten Waren den Ursprungsregeln entsprechen. Diese Anfrage wird oft durch das Ursprungszeugnis unterstützt.

Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen Anforderungen für den Nachweis des präferenziellen Ursprungs je nach Freihandelsabkommen variieren können. Daher ist es entscheidend, die spezifischen Regelungen des jeweiligen Abkommens zu verstehen und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente und Nachweise ordnungsgemäss vorbereitet sind.

© 2025 Trade Monkey GmbH. Alle Rechte vorbehalten

Trade Monkey
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.