- Die wichtigste Änderung betrifft den Transportprozess: Die Warenanmeldungen für Durchfuhr und Ausfuhr werden in Passar mit einer Transportanmeldung verknüpft, die Angaben zum Transportmittel enthält. Diese Verknüpfung ermöglicht die automatische Aktivierung der Warenanmeldungen an der Grenze.
- Mit Passar 1.0 wird das Self-Care-Prinzip eingeführt, bei dem Kunden ihre eigenen Daten selbstständig erfassen und verwalten.
- Die Nutzung von technischer B2B-Schnittstelle (API) erfolgt mittels digitaler Schlüssel (Tokens).
- Benötigte Begleitdokumente können direkt in Passar übermittelt werden.
- Veranlagungsverfügungen werden nur noch elektronisch bereitgestellt und können in Chartera Output (automatisch via B2B-Schnittstelle oder via ePortal) abgeholt werden.
- Die übrigen Prozesse bleiben vorerst unverändert.