In diesem umfassenden Leitfaden befassen wir uns mit dem wichtigen Prozess der Verwaltung von Exportdaten für Produkte, die in der Schweiz besonderen Abgaben unterliegen.
Ob Sie mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Zucker und Milch oder mit VOC-haltigen Waren handeln, dieser Beitrag führt Sie durch folgende Themen:
Die Bedeutung einer genauen Datenerfassung für Ausfuhranmeldungen
Bewährte Methoden zur Erfassung von Exportdaten
Effiziente Berichterstattungsmethoden für Abgabenrückerstattungen
Der bevorstehende Übergang zum Passar-System und dessen Auswirkungen
Ausgangslage
Bei bestimmten Produkten erhebt die Schweiz besondere Abgaben. Diese können bei einem Export zurückerstattet werden. Dafür muss die Ausfuhrdeklaration korrekt ausgefüllt sein. Betroffen sind zum Beispiel:
Landwirtschaftliche Produkte wie Zucker und Milch
VOC-haltige* Produkte
Bei diesen Produkten fallen beim Import Abgaben an, die erst beim Export zurückgefordert werden können. Dazu reicht man bei der zuständigen Behörde einen Antrag mit allen nötigen Informationen ein.
Für VOC-haltige Produkte gilt in der Schweiz eine feste Abgabe von 3 CHF/kg.
* VOC = Volatile Organic Compounds; bezeichnet die Gruppe der flüchtigen organischen Verbindungen
Korrektes Erfassen der Daten
Für eine präzise Datenerfassung gibt es zwei Hauptmethoden:
Verwendung von Vorlagen: Geeignet bei weniger komplexen Daten.
Beispiel 1: VOC-Rückerstattung mit einfacher Vorlag:
Wenn es viele Artikel mit unterschiedlichen Rezepturen gibt, muss auf eine Tabelle mit den Rezepturstammdaten zurückgegriffen werden. Anhand des Beispiels mit der Rückerstattung für Zucker wird der Warenposition die Rezepturnummer hinterlegt und entsprechend die Angabe über den Veredelungsverkehr gemacht.
Beispiel 2: Zuckerrückerstattung mit Rezepturstammdaten:
Ein weiterer Anwendungsbereich sind Exporte, die eine Bewilligung erfordern. Diese muss im Vorfeld beim SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) beantragt werden. Sobald die Bewilligungsnummer vorliegt, kann der Export abgewickelt werden.
Bei Exporten mit Bewilligung erfasst man zusätzlich die SECO-Bewilligungsnummer:
Tipp: Erfassen Sie die Daten selbst, statt sie dem Spediteur zu überlassen. Das bietet mehrere Vorteile:
Sie stellen die Datengenauigkeit sicher
Sie können Stammdaten direkt aktualisieren
Sie können Reports erstellen
Reporten der Daten
Sorgfältig erfasste Exportdaten erleichtern die Berichtserstellung erheblich. Ein wichtiger Punkt ist die Verwendung des e-dec durch den Spediteur. Im Swiss e-dec wird dies vermerkt und im Bericht berücksichtigt. Beachten Sie: Nicht verwendete e-dec verfallen nach 30 Tagen.
Für die Rückerstattungsstelle können Sie verschiedene Berichtsformate erstellen:
Excel-Bericht mit Barcode der Deklarationsnummer
PDF-Bericht
CSV-Bericht
Bei erfassten Rezepturen lassen sich die einzelnen Produktanteile berechnen:
Ausblick mit Passar
Die Umstellung auf Passar ändert nichts am Inhalt der Rückerstattung. Trotzdem empfiehlt es sich, die Datenerfassung so früh wie möglich selbst zu übernehmen. Bis Ende 2025 können Sie noch Einfluss auf das Verfahren nehmen:
Ausfuhren mit e-dec werden weiterhin mit einer eVV e-dec beantwortet
Passar nutzt ein anderes eVV-Format
Achtung: Überlassen Sie die Datenerfassung dem Spediteur, entscheidet dieser über das Verfahren. Das kann die Berichtserstellung erschweren.
Der Jahresabschluss steht bevor und wir haben wichtige Neuigkeiten für Sie. Hier die drei zentralen Themen, die Ihr Zollgeschäft in den kommenden Wochen betreffen:[…]
Seit der Gründung von Trade Monkey im Jahr 2017 verfolgen wir eine klare Mission: Schweizer KMU den Zugang zu einer effizienten, webbasierten und modulare Zollsoftware zu ermöglichen. Ohne zusätzliche Hardware, ohne Komplexität.[…]
Das neue System wird e-dec in zwei Phasen ablösen: Passar 1.x für den Export und Passar 2.x für den Import. Am 31.12.2025 wird das e-dec durch Passar 1.x abgelöst.[…]
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