Grundsätzlich sind Waren, die in die Schweiz oder aus der Schweiz verbracht werden, anmeldepflichtig und nach dem Zoll- sowie dem Zolltarifgesetz zu veranlagen. Deklarierende müssen also Angaben machen, die für die Verzollung benötigt werden. Der Veranlagungsverfügung gehen folgende Schritte voraus:
- Zuführung – Art. 21 ZG, Art. 75 ZV
- Gestellen und summarische Anmeldung 24 ZG
- Zollanmeldung – Art. 25 ZG
- Summarische Prüfung – Art. 32 ZG
- Annahme der Zollanmeldung – Art. 33 ZG
Die Zollstelle kann die Zollanmeldung jederzeit überprüfen (Art. 35 ZG) oder die Ware beschauen (Art. 36 ZG), setzt dann die Zollabgaben fest und stellt die Veranlagungsverfügung gemäss Art. 38 ZG aus, die folgende Dokumente enthält:
- eVV Import (Einzelbelege)
- eBorderau (Tageszusammenfassung eVV Import)
- eVV Export (Einzelbelege)
Es gibt zwei Arten von Veranlagungsverfügungen beim Export.
- die elektronische Veranlagungsverfügung Ausfuhr (eVV). Sie wird erhalten, wenn sich der Exporteur selbst um die e-dec erstellt (auch über e-dec Web).
- die Veranlagungsverfügung Ausfuhr (VV Ausfuhr). Sie wird ausgestellt, wenn der Spediteur die Zollanmeldung über das NCTS-System vornimmt.
Wie kommt die eVV zu Ihnen?
Der Bezug der eVV im Import lässt sich über die Zollkundenverwaltung einrichten. Dazu benötigen Sie ein aktives ZAZ-Konto, über das die Importe erfasst werden. Für die eVV im Export brauchen Sie eine aktivierte UID, worüber die Exporte erfasst werden.
Wichtig: Die eVV wird nur über das e-dec-Verfahren ausgelöst. Über das NCTS-System sind keine eVV abrufbar. Ebenso lassen sich keine eVV abrufen, wenn Ihr Spediteur den Export über seine UID vornimmt.
Details zum Export
Die eVV Ausfuhr dient als Nachweis für den steuerbefreiten Export. Es ist Sache der Exporteurin, dass sie diese erhält; der Bezug ist über verschiedene Wege möglich. Sie ist ausserdem nur gültig im XML-Dateiformat und muss in elektronischer Form für 10 Jahre archiviert werden.
Details zum Import
Im Import hat die Veranlagungsverfügung einige Funktionen mehr inne als im Export und sie liegt in zwei unterschiedlichen Varianten vor:
Borderau
Ist eine Tageszusammenfassung der Importe und beinhaltet den Bezug zu Rechung des BAZG.
Die eVV der MWST
- muss in elektronischer Form als XML-Datei aufbewahrt werden,
- ist notwendig für den Vorsteuerabzug und
- zeigt die Erhebung der Einfuhrsteuer (MWST).
Die eVV des Zolls
- muss in elektronischer Form als XML-Datei aufbewahrt werden,
- wird als Nachweis für den präferenziellen Ursprung benötigt und
- zeigt die Erhebung der Zollabgaben.
Die eVV kontrollieren
Die eVV Export sollte vor allem dann kontrolliert werden, wenn die Zollanmeldung durch eine Drittpartei erstellt wurde, also nicht durch die Exporteurin selbst.
Die eVV im Import hingegen müssen Sie unbedingt auf ihre Richtigkeit prüfen. Sie basiert auf einer Zollanmeldung, die anhand von Informationen aus den Papieren eines ausländischen Lieferanten erstellt wurde. Dabei könnten wichtige Angaben fehlen oder gar falsch sein, was Ihnen unnötig höhere Abgaben oder – im Falle einer Kontrolle – Nachzahlungen bescheren würde.
Weitere Punkte, die es zu prüfen gilt
- Wurde das ZAZ-Konto verwendet (falls vorhanden)?
- Wurde die richtige Zolltarifnummer verwendet?
- Ist der statistische Warenwert korrekt?
- Stimmen die Gewichtsangaben? In der Schweiz wird ein Gewichtszoll erhoben.
- Ist die Präferenz vorhanden ?
Nichtzollrechtliche Erlasse des Bundes
Führt der Zoll Aufgaben aus, deren Rechtserlasse ausserhalb des Zollrechts liegen, kommt die Richtlinie R-60 zum Zug. Darin geregelt ist, was bei der Ein- bzw. Ausfuhranmeldung berücksichtigt werden muss. Betroffen von nichtzollrechtlichen Erlassen sind zum Beispiel:
- Kriegsmaterial
- Dual-Use-Güter (zivil und militärische verwendbare Güter)
- Propagandamaterial
- Artenschutz (Washingtoner Abkommen CITES)
- PIC-Verordnung zum Handel gefährlicher Chemikalien
- VOC (Volatile Organic Compounds). Pro kg eingeführte oder hergestellte VOC wird eine Lenkungsabgabe von CHF 3.– pro kg erhoben.
Rückerstattungen und Begünstigungen
Mit den eVV lassen sich auch die Daten für Vergünstigungen und Rückerstattungen zusammenstellen, beispielsweise für den Transport von Milch und Holz.
Wie eine Software den Prozess vereinfacht
Die eVV befinden sich als XML-Dateien verschlüsselt auf dem Zollserver, von dem sie nur mittels Zertifikats abrufbar sind. Beim Herunterladen der eVV wird eine SOAP-Nachricht übertragen, die wie ein Kuvert funktioniert und die verschlüsselte XML-Datei enthält. Diese Datei beinhaltet sämtliche relevanten Daten in über 100 strukturierten Feldern.
Eine geeignete Software unterstützt Sie an verschiedenen Punkten des eVV-Prozesses. Zunächst holt sie zuverlässig Ihre XML-Dateien ab, kontrolliert und archiviert sie. Zudem lassen sich die Daten für weitere wichtige Schritte im Workflow nutzen, wie zum Beispiel:
- Reports für VOC-, Milch- und Zuckertransporte für den Import und Export
- MWST-Kontrolle im Import
- Nachweis für den Export und die MWST-Befreiung (Swiss e-dec)
- Prüfung der Adressen auf mögliche Sanktionen (Swiss Sanctions)
- Dokumentation des präferenziellen Ursprungs (Swiss WUP)
- Kontierung in der Buchhaltung
- Intrastat-Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenbewegungen für einen Logistik-Hub (Swiss Transport)
Unser Tool Swiss eVV holt die eVV automatisch und ohne zusätzlichen Aufwand ab. PDF-Reports mit Barcodes können erstellt und direkt bei der zuständigen behördlichen Stelle eingereicht werden. Natürlich können Sie jegliche anderen zollrelevanten Daten als Excel-Sheets zur internen Aufbereitung erstellen oder über eine REST-API-Schnitstelle an ein ERP-System weiterleiten. Die Möglichkeiten sind beinahe grenzenlos, sollten aber dem benötigten Prozess entsprechend genutzt werden. Schildern Sie uns Ihre Bedürfnisse und wir zeigen Ihnen, wie unsere Software Ihnen das Managen Ihrer Import- und Exportnachweise vereinfacht.