Zollabwicklung mit Passar und Schnittstellen zu Paketdienstleister

Wenn es um den Export geht, können komplizierte Schnittstellen oft mehr Ärger als Nutzen bringen.

Heute schauen wir uns an, warum sich eine Schnittstelle für e-dec zu den Paketdienstleistern oft nicht lohnt und wie Sie neu die eVV-Export über Passar empfangen können – einfach, effizient und ohne Kopfzerbrechen.

«e-dec» ist das elektronische System für die Zollabwicklung in der Schweiz und wird spätestens per Ende 2025 durch das neue System Passar abgelöst.

Was sind Schnittstellen? Und warum braucht Ihr ERP-System eine Schnittstelle?

Schnittstellen von Trade Monkey verschaffen Überblick

APIs (Application Pogramming Interfaces) also Schnittstellen fungieren als Adapter zwischen ERP-System und Anwendungsprogrammen.

Moderne ERP-Systeme vereinen bereits viele Betriebsprozesse in sich, jedoch nie alle, die man sich wünscht. Oder die Qualität einzelner Prozesse ist unbefriedigend. Um solche Prozesslücken zum ERP-System zu schliessen, kommen verschiedene Unterstützungssoftwares zum Einsatz. Diese wiederum werden mit Daten aus dem ERP-System befüllt. Schnittstellen sorgen für den automatischen Datenaustausch und integrieren die Unterstützungssoftwares in das ERP-System. Bei der täglichen Arbeit sind die unterschiedlichen Systeme kaum noch spürbar.

Status des Warenverkehrssystems «Passar»

Status des Warenverkehrssystems Passar

Das letzte Update zum Thema seitens des Bundesamts für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) erfolgte im Juli. Die Arbeitsgruppe Softwareentwicklung, zu der auch Trade Monkey gehört, erhielt den Testzugang zum zukünftigen API-Service. Dieser wird das heutige Verfahren mit Zertifikats-Authentifizierung über die Zollkundenverwaltung ersetzen.

Da wir für unsere Kunden die Verwaltung des API-Services übernehmen, werden Sie von dieser Anpassung kaum etwas spüren. Weiterhin sind die inhaltlichen Anpassungen noch nicht vollständig geklärt. Das BAZG hat seine nächste Information für Ende September angekündigt.

Technische Informationen zu Passar finden Sie hier.

Den Gesamtüberblick über das Projekt Passar erhalten Sie hier.

Aufhebung der Industriezölle

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 entschieden per 1. Januar 2024 die Industriezölle aufzuheben.

Ab diesem Zeitpunkt gibt es in der Schweiz keine Einfuhrzölle für Industrieprodukte mehr. Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte (inkl. Futtermittel) und der Fischereierzeugnisse. Zu den Industrieprodukten gehören sowohl Vorleistungen für Produktionsprozesse von Unternehmen (Investitionsgüter, Rohstoffe, Halbfabrikate) als auch Konsumgüter.
Die Aufhebung der Industriezölle umfasst somit alle Waren der Kapitel 25–97 des Zolltarifs, mit Ausnahme einiger Produkte, die als Agrarprodukte klassifiziert sind. Sie finden in der Beilage eine Liste mit den betroffenen Produkten.

Parallel dazu wird auch der komplexe Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht. Die Massnahmen erleichtern den Import von Industrieprodukten und ermöglichen den Unternehmen Zugang zu günstigeren Vorleistungen aus dem Ausland.

In den kommenden Monaten wird das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zusammen mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) über notwendigen Anpassungen informieren.

Mehr Details finden Sie unter admin.ch

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