Exportdaten effizient managen: Ein Leit­faden zur Opti­mierung von Aus­fuhr­an­mel­dun­gen und Ab­ga­ben­rück­er­stat­tun­gen

In diesem umfassenden Leitfaden befassen wir uns mit dem wichtigen Prozess der Verwaltung von Exportdaten für Produkte, die in der Schweiz besonderen Abgaben unterliegen.

Ob Sie mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Zucker und Milch oder mit VOC-haltigen Waren handeln, dieser Beitrag führt Sie durch folgende Themen:

Die Bedeutung einer genauen Datenerfassung für Ausfuhranmeldungen
Bewährte Methoden zur Erfassung von Exportdaten
Effiziente Berichterstattungsmethoden für Abgabenrückerstattungen
Der bevorstehende Übergang zum Passar-System und dessen Auswirkungen

Zollabwicklung mit Passar und Schnittstellen zu Paketdienstleister

Wenn es um den Export geht, können komplizierte Schnittstellen oft mehr Ärger als Nutzen bringen.

Heute schauen wir uns an, warum sich eine Schnittstelle für e-dec zu den Paketdienstleistern oft nicht lohnt und wie Sie neu die eVV-Export über Passar empfangen können – einfach, effizient und ohne Kopfzerbrechen.

«e-dec» ist das elektronische System für die Zollabwicklung in der Schweiz und wird spätestens per Ende 2025 durch das neue System Passar abgelöst.

Verstehen Sie unser Angebot?

Massgefertigte Schnittstellen für Ihren Aussenhandel

Wir starten eine Blogserie, die sich unserem Fachgebiet widmet.
Warum sollte Sie das interessieren?

Unsere Kunden sparen sich im Jahr bis zu mehreren tausend Franken an Prozesskosten, dank unseren massgefertigten Lösungen.

Immer wieder werden wir gefragt: «Bietet Trade Monkey eine Schnittstelle zu unserem ERP-System?». Kurze Antwort: «Ja, das ist genau unser Ding.»

Hinter dieser Frage stecken zahlreiche weitere Überlegungen und offene Punkte: Das zentrale Ziel einer Schnittstelle sollte eine nachhaltige Prozessvereinfachung und somit eine erhebliche Arbeitserleichterung sein

Indirekte Sanktionen in den Griff kriegen. Mit Swiss Sanctions & Dow Jones

Warum Sanktionsbestimmungen wichtig sind

Als internationales Unternehmen müssen Sie die Sanktionsbestimmungen einhalten, um Verstösse zu vermeiden. Neben direkten Sanktionen gibt es auch indirekte Sanktionen, die sich auf Geschäftsbeziehungen mit sanktionierten Ländern oder Personen auswirken können. Es ist wichtig, indirekte Sanktionen zu identifizieren, um Strafen und Reputationsverluste zu vermeiden.

TM-Installer: Schnittstellen einfach und sicher gemacht

Eine unserer neuesten Entwicklungen: Der Trade Monkey Installer (TM-Installer) für sicheren Datentransfer.

Er lässt sich durch wenige Klicks mithilfe des zugehörigen Installers auf einem Server oder PC installieren. Der TM-Installer ist mit einem Zertifikat signiert und wird von den meisten Firewalls ohne weitere Einstellungen problemlos akzeptiert. Über eine sichere SFTP-Verbindung können dann sämtliche Dateiformate transferiert werden. Die verbundenen Systeme kommunizieren vorzugsweise im Format XML oder JSON über die Schnittstelle miteinander.

«Swiss Export Controls» – Trade Monkey’s Beitrag zum Innosuisse-Projekt

Die Anforderungen ans Trade Compliance Management steigen. Die Digitalisierung, welche die Ausfuhr von Software, Technologien und Dienstleistungen beinhaltet, verändert die Exportkontrolle grundlegend.

Unternehmen müssen deshalb ihre Trade-Compliance-Strukturen entsprechend erweitern. In einem Projekt von Innosuisse, geleitet von der FHGR, entwickelt Trade Monkey dazu ein neues Softwaremodul.

Trade Monkey und actesy bilden eine neue Schnittstelle

Wir bei Trade Monkey bieten unseren Kundinnen und Kunden eine der technologisch fortgeschrittensten Zollsoftwarelösungen der Branche. Und wir machen sie ständig noch besser.

Diesmal sind wir dafür mit den St. Galler Softwareentwicklern von actesy eine Partnerschaft eingegangen. Das Resultat ist ein umfassendes Integrationstool (Connector), dank dem Sie als Userin oder User alle ihre Datenquellen einfach und völlig unabhängig von Systemen, Datenbanken und Versionen in Softwareprodukte von Trade Monkey integrieren können. Das actesy Framework befreit uns vollständig von allen möglichen Kompatibilitätsproblemen, die bei Schnittstellenanbindungen über Konnektoren an Systeme wie SAP, Oracle oder MS Dynamics auftreten können.

Was sind Schnittstellen? Und warum braucht Ihr ERP-System eine Schnittstelle?

Schnittstellen von Trade Monkey verschaffen Überblick

APIs (Application Pogramming Interfaces) also Schnittstellen fungieren als Adapter zwischen ERP-System und Anwendungsprogrammen.

Moderne ERP-Systeme vereinen bereits viele Betriebsprozesse in sich, jedoch nie alle, die man sich wünscht. Oder die Qualität einzelner Prozesse ist unbefriedigend. Um solche Prozesslücken zum ERP-System zu schliessen, kommen verschiedene Unterstützungssoftwares zum Einsatz. Diese wiederum werden mit Daten aus dem ERP-System befüllt. Schnittstellen sorgen für den automatischen Datenaustausch und integrieren die Unterstützungssoftwares in das ERP-System. Bei der täglichen Arbeit sind die unterschiedlichen Systeme kaum noch spürbar.

Sanktionslisten – indirekte Sanktionen

In den letzten Wochen sind die indirekten Sanktionen immer mehr in den Fokus gerückt.

Bis anhin war ein Unternehmen mit der Überprüfung der direkten Sanktionen relativ gut bedient. Das reicht aber für viele Geschäftstransaktionen nicht mehr aus.

Indirekte Sanktionen erfolgen dann, wenn ein Geschäftspartner durch Beteiligungen von sanktionierten Parteien (Firmen / Personen) einen gewissen prozentualen Anteil erreicht. Aktuell sind das in der EU 50 % oder mehr (kann sich jederzeit ändern). Die 50 % werden kumuliert betrachtet, das heisst, alle Beteiligungen von sanktionierten Inhaberschaften werden in der Summe bewertet. Details dazu finden Sie in der EU-Verordnung Nr. 833/2014 unter Artikel 5aa. Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen Russland zu übernehmen.

Durch unsere Partnerschaft mit Dow Jones sind wir in der Lage, auch Daten zu indirekten Sanktionen anzubieten und mit unserem Programm «Swiss Sanctions» abzubilden. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

Status des Warenverkehrssystems «Passar»

Status des Warenverkehrssystems Passar

Das letzte Update zum Thema seitens des Bundesamts für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) erfolgte im Juli. Die Arbeitsgruppe Softwareentwicklung, zu der auch Trade Monkey gehört, erhielt den Testzugang zum zukünftigen API-Service. Dieser wird das heutige Verfahren mit Zertifikats-Authentifizierung über die Zollkundenverwaltung ersetzen.

Da wir für unsere Kunden die Verwaltung des API-Services übernehmen, werden Sie von dieser Anpassung kaum etwas spüren. Weiterhin sind die inhaltlichen Anpassungen noch nicht vollständig geklärt. Das BAZG hat seine nächste Information für Ende September angekündigt.

Technische Informationen zu Passar finden Sie hier.

Den Gesamtüberblick über das Projekt Passar erhalten Sie hier.

Die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) erklärt

Unter «e-dec» des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit finden sich inzwischen viele digitalisierte Prozesse und Dokumente zur Ein- und Ausfuhrzollmeldung.

Auch die elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) im Import existiert seit dem 1. März 2018 nur noch in digitaler Form, die eVV im Export sogar seit der Einführung von e-dec im Jahr 2008.

Gewinnen Sie einen Überblick über die Abwicklungsschritte im Zusammenhang mit der eVV sowie die zollrechtlich relevanten Bestimmungen dazu. Ausserdem zeigen wir Ihnen Möglichkeiten, Ihre Import- und Exportnachweise einfacher zu handeln.

Swiss Sanctions Update

Neu mit den Listen „Financial-List“

Als Kontrollorgan im Schweizer Finanzmarkt führt und veröffentlich die FINMA eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter somit die Aufsicht der FINMA fallen.

In den Nachbarländern verfolgen UK, AT, DE und Worldbank die gleichen Ziele. Auch deren Listen sind neu in Swiss Sanctions aktualisiert.

Alle weiteren Informationen zu den Modulen von Swiss Sanctions finden sie hier.

Aufhebung der Industriezölle

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 entschieden per 1. Januar 2024 die Industriezölle aufzuheben.

Ab diesem Zeitpunkt gibt es in der Schweiz keine Einfuhrzölle für Industrieprodukte mehr. Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte (inkl. Futtermittel) und der Fischereierzeugnisse. Zu den Industrieprodukten gehören sowohl Vorleistungen für Produktionsprozesse von Unternehmen (Investitionsgüter, Rohstoffe, Halbfabrikate) als auch Konsumgüter.
Die Aufhebung der Industriezölle umfasst somit alle Waren der Kapitel 25–97 des Zolltarifs, mit Ausnahme einiger Produkte, die als Agrarprodukte klassifiziert sind. Sie finden in der Beilage eine Liste mit den betroffenen Produkten.

Parallel dazu wird auch der komplexe Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht. Die Massnahmen erleichtern den Import von Industrieprodukten und ermöglichen den Unternehmen Zugang zu günstigeren Vorleistungen aus dem Ausland.

In den kommenden Monaten wird das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zusammen mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) über notwendigen Anpassungen informieren.

Mehr Details finden Sie unter admin.ch

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