Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 entschieden per 1. Januar 2024 die Industriezölle aufzuheben.
Ab diesem Zeitpunkt gibt es in der Schweiz keine Einfuhrzölle für Industrieprodukte mehr. Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte (inkl. Futtermittel) und der Fischereierzeugnisse. Zu den Industrieprodukten gehören sowohl Vorleistungen für Produktionsprozesse von Unternehmen (Investitionsgüter, Rohstoffe, Halbfabrikate) als auch Konsumgüter.
Die Aufhebung der Industriezölle umfasst somit alle Waren der Kapitel 25–97 des Zolltarifs, mit Ausnahme einiger Produkte, die als Agrarprodukte klassifiziert sind. Sie finden in der Beilage eine Liste mit den betroffenen Produkten.