Ab diesem Zeitpunkt gibt es in der Schweiz keine Einfuhrzölle für Industrieprodukte mehr. Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte (inkl. Futtermittel) und der Fischereierzeugnisse. Zu den Industrieprodukten gehören sowohl Vorleistungen für Produktionsprozesse von Unternehmen (Investitionsgüter, Rohstoffe, Halbfabrikate) als auch Konsumgüter.
Die Aufhebung der Industriezölle umfasst somit alle Waren der Kapitel 25–97 des Zolltarifs, mit Ausnahme einiger Produkte, die als Agrarprodukte klassifiziert sind. Sie finden in der Beilage eine Liste mit den betroffenen Produkten.
Parallel dazu wird auch der komplexe Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht. Die Massnahmen erleichtern den Import von Industrieprodukten und ermöglichen den Unternehmen Zugang zu günstigeren Vorleistungen aus dem Ausland.
In den kommenden Monaten wird das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zusammen mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) über notwendigen Anpassungen informieren.
Mehr Details finden Sie unter admin.ch
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